VwV-MD-VerwR · Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Voraussetzungen der Anerkennung der Organisationen und Verbände sowie das Verfahren zur Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes im Freistaat Sachsen nach § 279 Absatz 5 Satz 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Fundstelle:
SächsABl. 2020 Nr. 29, S. 797 Fsn-Nr.: 250-V20.1
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.