Bek-iK-StV · Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2020 Nr. 20, S. 329 Fsn-Nr.: 72
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 10. Juni 2020

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Dreiundzwanzigste Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2020 S. 195) ist gemäß seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 am 1. Juni 2020 in Kraft getreten.

Dresden, den 10. Juni 2020

Sächsische Staatskanzlei
Bechtel
Referatsleiterin

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.