Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Aufhebung der Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über das Verbot der Prostitution zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend in der Stadt Hoyerswerda
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2019 Nr. 18, S. 746 Fsn-Nr.: 34
§ 1 Die Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über das Verbot der Prostitution zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend in der Stadt Hoyerswerda vom 28. März 1995 (SächsGVBl. S. 151) wird aufgehoben.
§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Chemnitz, den 7. November 2019 Landesdirektion SachsenGökelmannPräsident
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.