Bek-iK-StV · Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2019 Nr. 17, S. 713 Fsn-Nr.: 213
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 2. Oktober 2019

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Vertrages bekannt:

Der Erste Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (SächsGVBl. 2019 S. 583) ist gemäß seinem Artikel 3 Absatz 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.

Dresden, den 2. Oktober 2019

Sächsische Staatskanzlei
Bechtel
Referatsleiterin

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.