VwV-vorzeitige-Versetzung-in-den-Ruhestand-wegen-Dienstunfaehigkeit · Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zustimmung gemäß § 55 Absatz 3 des Sächsischen Beamtengesetzes zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Fundstelle:
SächsABl. 2019 Nr. 29, S. 997 Fsn-Nr.: 240-V19.2
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage

Anlage(zu Nummer 3.1)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.