Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zustimmung gemäß § 55 Absatz 3 des Sächsischen Beamtengesetzes zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- Fundstelle:
- SächsABl. 2019 Nr. 29, S. 997 Fsn-Nr.: 240-V19.2
Anlage(zu Nummer 3.1)
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.