Bekanntmachung der Anlage zu § 2 Absatz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes
- Fundstelle:
- SächsABl. 2019 Nr. 14, S. 559 Fsn-Nr.: 113
Anlage
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.