Bek-Anlage-SaechsWahlG · Sachsen

Bekanntmachung der Anlage zu § 2 Absatz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes

Fundstelle:
SächsABl. 2019 Nr. 14, S. 559 Fsn-Nr.: 113
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Anlage zu § 2 Absatz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes

Vom 15. März 2019

Aufgrund des § 2 Absatz 2 des Sächsischen Wahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 525), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 376) geändert worden ist, wird nachstehend die Anlage zu § 2 Absatz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes erneut bekannt gemacht. Diese berücksichtigt den Gebietsstand zum 1. März 2019.

Dresden, den 15. März 2019

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

Anlage

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.