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title: "VO-Planung-Bauvorhaben-Stadtbahn-Dresden-2020-Teilstrecke-1-2 — Verordnung der Landesdirektion Sachsen über die Festlegung des Planungsgebietes zur Sicherung der Planung für das Bauvorhaben „Stadtbahn Dresden 2020, Stadtbahn-Neubaustrecke Nossener Brücke – Nürnberger Straße (Teilstrecke 1.2)“ in der Landeshauptstadt Dresden"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/18013-vo-planung-bauvorhaben-stadtbahn-dresden-2020-teilstrecke-1-2"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18013-VO-Planung-Bauvorhaben-Stadtbahn-Dresden-2020-Teilstrecke-1-2"
updated: "2026-05-13T18:05:29+00:00"
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# VO-Planung-Bauvorhaben-Stadtbahn-Dresden-2020-Teilstrecke-1-2 — Verordnung der Landesdirektion Sachsen über die Festlegung des Planungsgebietes zur Sicherung der Planung für das Bauvorhaben „Stadtbahn Dresden 2020, Stadtbahn-Neubaustrecke Nossener Brücke – Nürnberger Straße (Teilstrecke 1.2)“ in der Landeshauptstadt Dresden

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* SächsGVBl. 2019 Nr. 2, S. 91 Fsn-Nr.: 471


### § 1

§ 1 (1) 1Zur Sicherung der Planung für das Bauvorhaben „Stadtbahn Dresden 2020, Stadtbahn-Neubaustrecke Nossener Brücke – Nürnberger Straße (Teilstrecke 1.2)“ wird ein Planungsgebiet in der Landeshauptstadt Dresden festgelegt. 2Das Planungsgebiet wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 – 87 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. 3Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt: Planungsgebiet Punkt-Nr. Beschreibung der Punktlage und des Polygonverlaufes bis zum nächsten Punkt Gemarkung Punkt-Nr. Beschreibung der Punktlage und des Polygonverlaufes bis zum nächsten Punkt Gemarkung 1 Anfang des Polygonzuges, gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 508, 509, 518/3 und 338/1weiter in ost-südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Löbtau 2 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 338/1, 509, 321/1 und 321/2weiter in süd-südwestlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend bis zum Löbtau 3 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 338/1, 321/a und 321/4weiter in östlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Löbtau 4 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 321/a, 321/4 und 321/3weiter in südlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Löbtau 5 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 321/4, 321/3 und 321/dweiter in östlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Löbtau 6 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 321/d, 321/3 und 515/5weiter in südlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Löbtau 7 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 321/n, 321, 512/2 und 515/5weiter in ost-südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Löbtau 8 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 515/5, 512/2 und 337/1 weiter in südwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Löbtau 9 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 337/1, 512/2 und 334/3weiter in südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 337/1 und 334/4, anschließend der Flurstücksgrenze in ost-nordöstlicher Richtung folgend zu Löbtau 10 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 334/4 und 337/1 der Gemarkung Löbtau sowie der Flurstücke 593/b und 801/1 der Gemarkung Altstadt IIweiter in ost-nordöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu LöbtauAltstadt II 11 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 593/b, 801/1 und 479/4weiter in süd-südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 12 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 479/4, 801/1 und 479/1weiter in süd-südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 13 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 479/4, 479/1 und 481/3weiter in nordöstlicher Richtung quer durch das Flurstück 481/3 zu Altstadt II 14 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 481/3, 481/11 und 481/14weiter in ost-südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 481/11, 481/14 und 481/15 anschließend der Flurstücksgrenze in ost-südöstlicher Richtung folgend zu Altstadt II 15 südlichster gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 481/14 und 481/15weiter in ost-südöstlicher Richtung quer durch die Flurstücke 481/15 und 615/12 zu Altstadt II 16 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 615/12, 615/13 und 615/10weiter in ost-südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 615/13, 615/10 und 615/14 anschließend den Flurstücksgrenzen in süd-südwestlicher Richtung folgend zu Altstadt II 17 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 18/21, 608 und 18/15weiter in west-nordwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 18/21, 608 und 72/4 anschließend der Flurstücksgrenze in ost-südöstlicher Richtung folgend zu Plauen 18 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 608, 72/4 und 72/qweiter in süd-südwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 72/4, 72/q und 72/p anschließend der Flurstücksgrenze in südöstliche Richtung folgend zu Plauen 19 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 72q, 72/p und 610weiter in südöstlicher Richtung quer durch das Flurstück 610 zu Plauen 20 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 610, 72/v und 72/wweiter in südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 72/v, 72/w und 356 anschließend der Flurstücksgrenze in südöstlicher Richtung folgend bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 356, 354 und 355 anschließend der Flurstücksgrenze in südöstlicher Richtung folgend zu Plauen 21 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 355, 354 und 616weiter in nord-nordöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Plauen 22 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 355, 616 und 618/1weiter in nord-nordwestlicher Richtung quer durch das Flurstück 618/1 zu Plauen 23 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 618/1, 73/2, 142/6 und 142/7weiter in nord-nordöstlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Plauen 24 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 73/3, 142/4 und 619weiter in nordwestlicher Richtung quer durch das Flurstück 619 zu Plauen 25 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 619, 133/3 und 133/2weiter in nord-nordöstlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Plauen 26 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 470/b, 472/i und 472/9weiter in südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 470/b, 472/9 und 465 anschließend der Flurstücksgrenze in südöstlicher Richtung folgend zu Altstadt II 27 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 465, 470/b und 1078/2 weiter in südöstlicher Richtung quer durch das Flurstück 1078/2 zu Altstadt II 28 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1078/2, 446/b und 464/aweiter in ost-südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 29 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 446/b, 464/12 und 464/aweiter in nord-nordöstlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 30 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 464/b, 464/10 und 464/11weiter in ost-südöstlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 30a nordwestlichster gemeinsamer Grenzpunkt des Flurstücks 464/9 und 464/11weiter quer durch das Flurstück 464/11 zu Altstadt II 30b gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 464/11, 464/f und 464/4weiter der Flurstücksgrenze in ost-südöstlicher Richtung folgend zu Altstadt II 31 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 464/f, 464/4 und 1069weiter in süd-südwestlicher Richtung quer durch das Flurstück 1069 zu Altstadt II 32 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1069, 447 und 450/2weiter in ost-südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 447, 447/d, 448/1 und 450/2 anschließend der Flurstücksgrenze in nord-nordöstlicher Richtung folgen zu Altstadt II 33 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 448/1, 450/2 und 1068/1weiter in ost-südöstlicher Richtung quer durch das Flurstück 1068/1 zu Altstadt II 34 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1068/1, 448/2 und 450/gweiter in nordöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 450/g, 450/d und 1068/3 anschließend den Flurstücksgrenzen in ost-südöstliche Richtung folgen zu Altstadt II 35 südlichster Eckpunkt des Flurstückes 1066/5weiter in ost-südöstlicher Richtung quer durch das Flurstück 1066/6 zu Altstadt II 36 westlichster Eckpunkt des Flurstückes 735/2 mit kürzester Entfernung zu Punkt 35 weiter in ost-südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 37 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1066/6 und 735/2 südöstlich von Punkt 36weiter in ost-südöstlicher Richtung quer durch das Flurstück 735/2 zu Altstadt II 38 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 735/2 und 736/1weiter in süd-südöstlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 39 südlichster Grenzpunkt des Flurstücks 738weiter in süd-südwestlicher Richtung quer durch das Flurstück 1063 zu Altstadt II 40 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1063, 743/e und 743/4weiter in ost-südöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 41 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 743/e, 743/4 und 743/3weiter in nordöstlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 42 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 743/3, 743/2 und 1059weiter in ost-südöstlicher Richtung quer durch das Flurstück 1059 zu Altstadt II 43 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1059, 435/e und 435/2weiter in ost-südöstlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 44 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 435/2, 435/f und 435/gweiter in nord-nordöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 45 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1058, 435/f und 435/gweiter in nord-nordöstlicher Richtung quer durch das Flurstück 1058 zu Altstadt II 46 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1058, 427/p und 427/oweiter in nord-nordöstlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 47 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 427/1, 427/g und 427/o weiter in nordwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 48 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 427/h, 427/o und 430/lweiter in südwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 49 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 427/o und 430/lweiter in westlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 50 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 427/n, 430/l und 1044weiter in nordwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 51 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1044, 749 und 430/iweiter in nordwestlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 52 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 750 und 430/iweiter in nord-nordöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 53 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 427/b, 750 und 430/iweiter in nordwestlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 54 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 452/d, 752 und 1040weiter in nordwestlicher Richtung quer durch das Flurstück 1040 zu Altstadt II 55 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 452/i, 430/g und 1040weiter in nordwestlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 56 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 452/h, 746/1 und 748weiter in südwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 57 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 748, 747/1 und 746/1weiter in westlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 58 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 747/1, 748 und 1037/1weiter in nord-nordöstlicher Richtung quer durch das Flurstück 1037/1 zu Altstadt II 59 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1037/1, 450/3 und 1036weiter in nordwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 60 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1033/2, 450/3 und 1036weiter in nordwestlicher Richtung quer durch das Flurstück 1033/2 zu Altstadt II 61 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1033/2, 450/1 und 1073/1weiter in nordwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 62 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1076/1, 450/1 und 1073/3weiter in nordwestlicher Richtung quer durch das Flurstück 1076/1 zu Altstadt II 63 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 457/17, 1072/2 und 1076/1weiter in nordwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 64 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 457/17, 457/n und 1072/2weiter in südwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend bis zum östlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 457/n anschließend der Flurstücksgrenze in nordwestliche Richtung folgen zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 457/18, 457/n und 457/17 weiter der Flurstücksgrenze in nordöstlicher Richtung folgend zu Altstadt II 65 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 457/n, 457/18 und 1072/2weiter in nordwestlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 66 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1072/3, 457/18 und 1078/3weiter in nord-nordwestlicher Richtung quer durch die Flurstücke 1078/3 und 1078/4 zu Altstadt II 67 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 454/5, 472/1 und 1078/3weiter in nordwestlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 68 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 470/11, 472/1 und 470/10weiter in nordöstlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 69 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 583/1, 470/12 und 470/13weiter in ost-nordöstlicher Richtung quer durch das Flurstück 583/1 zu Altstadt II 70 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 583/1, 501/6 und 501/7weiter in nordöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 71 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 501/6, 501/7 und 502/1weiter in nord-nordwestlicher Richtung quer durch das Flurstück 502/1 zu Altstadt II 72 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 502/1, 505/17 und 505/18weiter in nordöstlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 73 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 505/17 und 505/18 nordöstlich von Punkt 72weiter in nord-nordwestlicher Richtung quer durch die Flurstücke 505/17 und 1080/2 zu Altstadt II 74 östlichster gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 1080/2 und 495/9weiter in nordwestlicher Richtung den Flurstücksgrenzen folgend zu Altstadt II 75 nördlichster gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 527/24 und 494/9weiter in nordwestlicher Richtung quer durch die Flurstücke 527/24, 527/25 und 527/20 zu Altstadt II 76 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 527/20, 613/4, 613/2 und 522/4weiter in west-nordwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 77 gemeinsamer westlichster Grenzpunkt der Flurstücke 522/4 und 613/2weiter in west-südwestlicher Richtung quer durch das Flurstück 522/4 zu Altstadt II 78 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 522/4, 1088 und 485/1weiter in südwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 79 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 485/1 und 1088 südwestlich von Punkt 78weiter in west-südwestlicher Richtung quer durch das Flurstück 485/1 zu Altstadt II 80 gemeinsamer Grenzpunkt des Flurstückes 485/1 der Gemarkung Altstadt II sowie der Flurstücke 323/15 und 323/12 der Gemarkung Löbtauweiter in nordwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Altstadt II 81 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 323/12, 323/15 und 512/1weiter in nördlicher Richtung quer durch das Flurstück 512/1 zu Löbtau 82 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 512/1, 511 und 323/1weiter in nordwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Löbtau 83 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 323/1, 511 und 510/1weiter in nord-nordwestlicher Richtung quer durch das Flurstück 510/1 zu Löbtau 84 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 510/1, 424/2 und 319/8weiter in südwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 319/8, 319/e und 510/1 anschließend der Flurstücksgrenze in nordwestlicher Richtung folgend zu Löbtau 85 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 319/e, 319/7 und 341weiter in südwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Löbtau 86 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 341, 319/6 und 319/5weiter in west-nordwestlicher Richtung quer durch das Flurstück 341 zu Löbtau 87 gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 341, 394/2 und 394/1weiter in südwestlicher Richtung der Flurstücksgrenze folgend zu Punkt 1 Löbtau 1 siehe Tabellenanfang (2) 1Auf die Festlegung des Planungsgebietes wird in der Landeshauptstadt Dresden hingewiesen. 2Das festgelegte Planungsgebiet und seine Grenzen sind aus dem Plan ersichtlich, der während der Dauer der Festlegung des Planungsgebietes bei der Landeshauptstadt Dresden in der Stadtverwaltung während der Dienststunden ausliegt.

### § 2

§ 2 1Vom Tage des Inkrafttretens der Verordnung an dürfen auf den im Planungsgebiet liegenden Flächen wesentlich wertsteigernde oder den geplanten Straßenbau erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. 2Ausnahmen können nach § 37 Absatz 4 des Sächsischen Straßengesetzes zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. 3Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Form vor dem Inkrafttreten der Verordnung begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden nach § 37 Absatz 2 Satz 2 des Sächsischen Straßengesetzes hiervon nicht berührt.

### § 3

§ 3 1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Sie tritt entsprechend § 37 Absatz 1 Satz 4 des Sächsischen Straßengesetzes mit Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren nach § 73 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) geändert worden ist, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem den Betroffenen nach § 73 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen, außer Kraft, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Dresden, den 18. Januar 2019 Landesdirektion SachsenGökelmannPräsident

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— Verordnung der Landesdirektion Sachsen über die Festlegung des Planungsgebietes zur Sicherung der Planung für das Bauvorhaben „Stadtbahn Dresden 2020, Stadtbahn-Neubaustrecke Nossener Brücke – Nürnberger Straße (Teilstrecke 1.2)“ in der Landeshauptstadt Dresden
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18013-VO-Planung-Bauvorhaben-Stadtbahn-Dresden-2020-Teilstrecke-1-2
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
