VwV-elektronische-Datenuebermittlung · Sachsen

VwV elektronische Datenübermittlung

Fundstelle:
SächsABl. 2018 Nr. 48, S. 1370 Fsn-Nr.: 26-V18.1
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage

Anlage

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.