Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2018 Nr. 14, S. 617 Fsn-Nr.: 22-1.16A
1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einrichtung einer Waffenverbotszone in Leipzig (Sächsische Waffenverbotszonenverordnung Leipzig – SächsWaffVerbZVO-Lpz)
Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einrichtung einer Waffenverbotszone in Leipzig (Sächsische Waffenverbotszonenverordnung Leipzig – SächsWaffVerbZVO-Lpz)
2 Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig
Artikel 2 Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig
3 Evaluierung
Artikel 3 Evaluierung Diese Verordnung wird nach Ablauf eines Jahres nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einer Evaluierung durch das Staatsministerium des Innern unterzogen.
4 Inkrafttreten
Artikel 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 5. November 2018 in Kraft. Dresden, den 4. Oktober 2018 Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.