VO-Verbotszone-Waffen-und-gefaehrliche-Gegenstaende-Leipzig · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig

Fundstelle:
SächsGVBl. 2018 Nr. 14, S. 617 Fsn-Nr.: 22-1.16A
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einrichtung einer Waffenverbotszone in Leipzig (Sächsische Waffenverbotszonenverordnung Leipzig – SächsWaffVerbZVO-Lpz)

Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einrichtung einer Waffenverbotszone in Leipzig (Sächsische Waffenverbotszonenverordnung Leipzig – SächsWaffVerbZVO-Lpz)

Artikel

2 Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig

Artikel 2 Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig

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3 Evaluierung

Artikel 3 Evaluierung Diese Verordnung wird nach Ablauf eines Jahres nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einer Evaluierung durch das Staatsministerium des Innern unterzogen.

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4 Inkrafttreten

Artikel 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 5. November 2018 in Kraft. Dresden, den 4. Oktober 2018 Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.