Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2004 Nr. 2, S. 33
1 Änderung der Sächsischen Nebentätigkeitsverordnung
Artikel 1 Änderung der Sächsischen Nebentätigkeitsverordnung In § 12 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Nebentätigkeitsverordnung – SächsNTVO) vom 21. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1110), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 725, 726) geändert worden ist, werden die Worte „im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen“ gestrichen.
2 Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung
Artikel 2 Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung – SächsLVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. August 2000 (SächsGVBl. S. 398) wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geändert: . a) Absatz 7 wird aufgehoben. . b) Der bisherige Absatz 8 wird Absatz 7. 2. In § 14 Abs. 2 werden die Worte „und dem Staatsministerium der Finanzen“ gestrichen. 3. § 44 wird wie folgt geändert: . a) Absatz 4 wird aufgehoben. . b) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4.
3 Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen kartographischen Verwaltungsdienst
Artikel 3 Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen kartographischen Verwaltungsdienst Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen kartographischen Verwaltungsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen kartographischen Verwaltungsdienst – SächsKartAPO-gD) vom 24. November 1993 (SächsGVBl. S. 1257) wird aufgehoben.
4 Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren kartographischen Verwaltungsdienst
Artikel 4 Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren kartographischen Verwaltungsdienst Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren kartographischen Verwaltungsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren kartographischen Verwaltungsdienst – SächsKartAPO-mD) vom 3. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 510) wird aufgehoben.
5 In-Kraft-Treten
Artikel 5 In-Kraft-Treten Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 28. Januar 2004 Der Staatsminister des Innern Horst Rasch
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.