Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages über die Anpassung der Grundentschädigung für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 5 des Abgeordnetengesetzes
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2018 Nr. 6, S. 193 Fsn-Nr.: 110
Bekanntmachung
Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 5 des Abgeordnetengesetzes
Vom 2. Mai 2018
Ab 1. August 2018 beträgt die monatliche Grundentschädigung 5 804,20 Euro.
Dresden, den 2. Mai 2018
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.