Zustaendigkeitsuebertragungsverordnung-Gemeindefinanzreformgesetz · Sachsen

Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz

Fundstelle:
SächsGVBl. 2018 Nr. 3, S. 41 Fsn-Nr.: 521-3/3
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Subdelegation

§ 1 Subdelegation Die der Staatsregierung durch die §§ 2, 4 Absatz 2, §§ 5, 5a Absatz 3 Satz 3, § 5d Absatz 2 und § 6 Absatz 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlass einer Rechtsverordnung werden auf das Staatsministerium der Finanzen übertragen.

§ 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen vom 27. November 2008 (SächsGVBl. S. 942) außer Kraft. Dresden, den 1. März 2018 Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister der Finanzen Dr. Matthias Haß

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.