Bek-iK-Studienakkreditierungsstaatsvertrag · Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2018 Nr. 1, S. 11 Fsn-Nr.: 711
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 8. Januar 2018

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2017 S. 649) ist gemäß seinem Artikel 18 Absatz 1 Satz 2 am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

Dresden, den 8. Januar 2018

Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.