---
title: "VwV-Praxisanleiterfortbildung — VwV Praxisanleiterfortbildung"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/17305-vwv-praxisanleiterfortbildung"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17305-VwV-Praxisanleiterfortbildung"
updated: "2026-05-13T18:01:31+00:00"
---

# VwV-Praxisanleiterfortbildung — VwV Praxisanleiterfortbildung

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* MBl. SMK 2017 Nr. 7, S. 154 Fsn-Nr.: 814-V17.1


### Anlage 1a — (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung von Erziehern (ERZ) Grundlagen der Ausbildung von Erziehern und berufsrelevante rechtliche Rahmenbedingungen kennen sowie Anforderungen an Praxisanleiter in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern reflektieren Fortbildungsumfang 10 Stunden Ziele 1. Praxisanleiter setzen sich mit den Grundlagen der Ausbildung von Erziehern im Freistaat Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland auseinander und reflektieren Anforderungen an Praxisanleitung in ihren unterschiedlichen Arbeitsfeldern. 2. Praxisanleiter reflektieren die Zugänge zum Beruf sowie das berufliche Selbstverständnis als Erzieher. Sie setzen sich mit Geschichte, Struktur, Ablauf, Zielen und Inhalten der Ausbildung von Erziehern auseinander und beachten relevante Vorgaben und Rahmenbedingungen (Schulordnung Fachschule, aktueller Sächsischer Lehrplan, Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung, Sächsischer Bildungsplan, Sächsische Leitlinien für die öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr). Sie reflektieren Gemeinsamkeiten und Unterschiede der früheren Ausbildung und der aktuellen generalistisch ausgerichteten Ausbildung von Erziehern zum Beispiel anhand der Einordnung in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) und den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), anhand des Kompetenzorientierten Qualifikationsprofils für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen/Fachakademien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2011) und anhand des Länderübergreifenden Lehrplans Erzieher/Erzieherin 2012 (http://www.boefae.de/wp-content/uploads/2012/11/laenderuebergr-Lehrplan-Endversion.pdf). 3. Praxisanleiter erfassen und reflektieren die Komplexität des beruflichen Handelns von Erziehern, die Vielfalt sozialpädagogischer Arbeitsfelder und deren spezifische Konzepte und Arbeitsbedingungen. Sie diskutieren den stetigen Wandel des Berufsbildes (Lebenslanges Lernen). 4. Praxisanleiter ermitteln die Beteiligten und Mitwirkenden der fachschulischen Ausbildung von Erziehern. Sie erfassen die gleichberechtigte Bedeutung beider Lernorte, ihre Mitverantwortung im Ausbildungsprozess und die Notwendigkeit einer engen Kooperation mit den Fachschulen für Sozialpädagogik. 5. Praxisanleiter sind sich der persönlichen und fachlichen Anforderungen an Praxisanleiter bewusst.

### Anlage 1b — (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Anlage 1b (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung von Heilerziehungspflegern (HEP) Grundlagen der Ausbildung von Heilerziehungspflegern und berufsrelevante rechtliche Rahmenbedingungen kennen sowie Anforderungen an Praxisanleiter in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern reflektieren Fortbildungsumfang 10 Stunden Ziele 1. Praxisanleiter setzen sich mit den Grundlagen der Ausbildung von Heilerziehungspflegern im Freistaat Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland auseinander und reflektieren Anforderungen an Praxisanleitung in ihren unterschiedlichen Arbeitsfeldern. 2. Praxisanleiter reflektieren die Zugänge zum Beruf sowie das berufliche Selbstverständnis als Heilerziehungspfleger. Sie setzen sich mit Geschichte, Struktur, Ablauf, Zielen und Inhalten der Ausbildung von Heilerziehungspflegern auseinander und beachten relevante Vorgaben und Rahmenbedingungen (Schulordnung Fachschule, aktueller Sächsischer Lehrplan, Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung, Sächsischer Bildungsplan, Sächsische Leitlinien für die öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr). Sie reflektieren Gemeinsamkeiten und Unterschiede der früheren Ausbildung und der aktuellen Ausbildung von Heilerziehungspflegern zum Beispiel anhand der Einordnung in den DQR oder EQR, anhand des Kompetenzprofils Heilerziehungspflege der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e. V. (BAG HEP) 2013 und anhand der UN-Behindertenrechtskonvention. 3. Praxisanleiter erfassen und reflektieren die Komplexität des beruflichen Handelns von Heilerziehungspflegern, die Vielfalt heilerziehungspflegerischer Arbeitsfelder und deren spezifische Konzepte und Arbeitsbedingungen. Sie diskutieren den stetigen Wandel des Berufsbildes (Lebenslanges Lernen). 4. Praxisanleiter ermitteln die Beteiligten und Mitwirkenden der fachschulischen Ausbildung von Heilerziehungspflegern. Sie erfassen die gleichberechtigte Bedeutung beider Lernorte, ihre Mitverantwortung im Ausbildungsprozess und die Notwendigkeit einer engen Kooperation mit den Fachschulen für Heilerziehungspflege. 5. Praxisanleiter sind sich der persönlichen und fachlichen Anforderungen an Praxisanleiter bewusst.

### Anlage 1c — (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Anlage 1c (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 2 Den Ausbildungsprozess gemeinsam mit dem Team sowie mit den Praktikanten planen Fortbildungsumfang 20 Stunden Ziele 1. Praxisanleiter planen den Ausbildungsprozess in ihrer Einrichtung gemeinsam mit dem Team und ermöglichen den Praktikanten angemessene Partizipation. 2. Praxisanleiter verstehen sich im Team als Impulsgeber und Mittler im Sinne der Ausbildung. Gemeinsam mit dem Team erarbeiten sie sich ein Selbstverständnis als Ausbildungseinrichtung (Wir als Ausbildungseinrichtung, Profil beziehungsweise Lernortspezifik, Erwartungen an Kooperationspartner und Praktikanten) und entwickeln das pädagogische Konzept ihrer Einrichtung weiter. Sie diskutieren mit dem Team sowohl die Rolle des Praxisanleiters als auch die Rollen von Leitung und Team im Ausbildungskontext. 3. Als Praxisanleiter entwickeln sie ein klares Rollenverständnis (pädagogische Grundhaltungen, Auftrag, Kompetenzanforderungen) auf der Basis eines humanistischen und sozialkonstruktivistischen Menschenbildes. Praxisanleiter übernehmen Verantwortung für die Gestaltung der Ausbildung in ihrer Einrichtung sowie für die Kooperation mit dem Lernort Schule. Sie verstehen sich als Organisatoren, Begleiter und Unterstützer im Ausbildungsprozess (angestrebte Kernkompetenzen, Art des Praktikums, Phasen, Abschluss) und planen diesen gemeinsam mit dem Träger, dem Team, der Fachschule und den Praktikanten. Praxisanleiter kooperieren mit Fachgremien und Netzwerkpartnern außerhalb der Praktikantenstelle. 4. Praxisanleiter unterstützen ihre Praktikanten bei der Erarbeitung und Fortschreibung ihres individuellen Ausbildungsplans.

### Anlage 1d — (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Anlage 1d (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 3 Beziehungen gestalten sowie Bildungsprozesse anregen und unterstützen Fortbildungsumfang 30 Stunden Ziele 1. Praxisanleiter gestalten die Beziehung zu Praktikanten und übernehmen die Verantwortung dafür, deren Bildungsprozesse co-konstruktiv anzuregen und zu unterstützen. 2. Praxisanleiter reflektieren Aufgaben und Anforderungen an die Anleitung sowie ihr Menschenbild bezogen auf den Ausbildungskontext und setzen sich mit ihren pädagogischen Grundhaltungen auseinander. Sie respektieren Praktikanten als Konstrukteure ihres eigenen Bildungs- und Entwicklungsprozesses und lassen sie angemessen partizipieren. In der Beziehungsgestaltung kommunizieren sie klar, verstehen Praxisanleitung als wechselseitigen dialogischen Prozess (Anleitungsgespräch, Anleitungsprozess) und stellen sich als Impulsgeber (Vorleben und Fördern von Haltung, Fördern des aktiven Lernprozesses, Fördern von Handlungskompetenz, Übernahme der Berufsrolle), Unterstützer (Methoden der praktischen Anleitung, Lern- und Arbeitstechniken/Arbeitsorganisation, methodische Arbeit mit Erwachsenen) und Motivator (Motivation und Gelegenheit schaffen) zur Verfügung. Konflikte werden transparent und konstruktiv bearbeitet. 3. In ihrer Rolle als Co-Konstrukteur übernehmen Praxisanleiter die Verantwortung für die personellen, zeitlichen und räumlich-materiellen Bedingungen für Selbstbildungsprozesse der Praktikanten. Sie wählen Einsatzbereiche aus, interagieren entwicklungsfördernd, stellen Aufgaben und organisieren Bildungsanlässe so, dass der Bildungsprozess der Praktikanten angeregt und unterstützt wird. 4. Praxisanleiter entwickeln geeignete Instrumente für die Praxisanleitung (beispielsweise Praxisleitfaden, Orientierungshilfen oder Hauskompass). Sie unterstützen Praktikanten bei der stetigen Weiterentwicklung ihres individuellen Ausbildungsplans. Dazu zählen das Bestimmen der individuellen Kompetenzen, die systematische Kompetenzerweiterung, das Formulieren von Zielen, das Festlegen des methodischen Vorgehens, das Ermöglichen von Bildungsanlässen und das Sichern von Lernerfolgen. Damit machen sie das Instrument zur gezielten Kompetenzentwicklung am Lernort Praxis nutzbar.

### Anlage 1e — (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Anlage 1e (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 4 Reflexionsgespräche führen, Feedback geben und beurteilen Fortbildungsumfang 10 Stunden Ziele 1. Praxisanleiter führen Reflexionsgespräche mit Praktikanten, geben diesen Feedback und beurteilen deren Kompetenzentwicklung. 2. Praxisanleiter verfügen über die Bereitschaft zur Selbstreflexion und gemeinsamen Reflexion von Arbeitsprozessen. Sie regen Praktikanten zur Selbstreflexion an und unterstützen deren Lernerfolgskontrolle mittels regelmäßiger gemeinsamer Reflexionen. Sie verfügen über ein erprobtes Repertoire geeigneter Instrumente zur Selbstreflexion und zur Gruppenreflexion (Reflexionsfragen, Fokussierung, Reflexionsleitfaden, Dokumentation der Ergebnisse) sowie zum Feedback und binden den individuellen Ausbildungsplan kontinuierlich in diese Prozesse ein. Sie dokumentieren prozessbegleitend Anleitungs- und Reflexionsgespräche in Protokollen. 3. Praxisanleiter erarbeiten sich ein klares Rollenverständnis, wie sie Feedback geben, sie kritisieren konstruktiv und beurteilen (Beitrag zu Leistungsnachweisen). Beurteilen beinhaltet dabei kein Benoten. Sie orientieren sich an aktuell gültigen Verordnungen und Empfehlungen (Schulordnung Fachschule, Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung von ERZ und HEP). Sie geben wertschätzend, strukturiert, zielorientiert und entwicklungsbezogen Feedback und beurteilen mündlich und schriftlich, nach transparent festgelegten Kriterien die Praktikanten im Ausbildungskontext. Beurteilungen kommunizieren sie transparent gegenüber den Praktikanten und gehen angemessen mit Konflikten um.

### Anlage 1f — (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Anlage 1f (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 5 Lernortkooperation gestalten Fortbildungsumfang 10 Stunden Ziele 1. Praxisanleiter gestalten gemeinsam mit allen Akteuren die Kooperation der Lernorte. 2. Praxisanleiter verfügen über die Bereitschaft zur Lernortkooperation. Sie stehen im Dialog mit allen Akteuren der Ausbildung und stimmen Ziele des Praktikums und Anforderungen an die Praktikanten sowie das Management auftretender Konflikte mit den praxisbegleitenden Lehrkräften sowie den Praktikanten der Fachschulen ab, um die wechselseitigen Erwartungen transparent zu machen. Sie gestalten die Lernortkooperation mit, indem sie insbesondere Bestandteile der Konzeption erarbeiten, Kooperationsverträge formulieren und schließen sowie wechselseitige Informationsveranstaltungen, gemeinsame Reflexionsgespräche und gemeinsame Fortbildungen durchführen. Sie gestalten auch Praxisbesuche, unterstützen die Praktikanten bei Facharbeiten und wirken bei Prüfungen mit. 3. Praxisanleiter begleiten trialogisch die Kompetenzentwicklung der Praktikanten in gemeinsamen Reflexionsgesprächen mit den Lehrkräften und binden den individuellen Ausbildungsplan kontinuierlich ein. 4. Praxisanleiter tragen in der Lernortkooperation zur Beurteilung beziehungsweise Benotung durch die praxisbegleitenden Lehrkräfte der Fachschulen bei.

### Anlage 2 — Muster

Anlage 2 Muster

---

— VwV Praxisanleiterfortbildung
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17305-VwV-Praxisanleiterfortbildung
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
