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title: "RL-VEA — Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/17243-rl-vea"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17243-RL-VEA"
updated: "2026-05-13T18:11:27+00:00"
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# RL-VEA — Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* SächsABl. 2017 Nr. 20, S. 658 Fsn-Nr.: 5535-V17.1


### Anlage 1 — Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Kinder und Jugendliche

Anlage 1 (zu Großbuchstabe B Ziffer I Nummer 1 ) Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Kinder und Jugendliche Ziel: Je früher Mobilitätserziehung einsetzt, umso besser. Der Kindergarten und Vorschulbereich spielt eine elementare Rolle bei der Vorbereitung der Kinder auf den Straßenverkehr, auch wenn die Mädchen und Jungen meist noch in Begleitung von Erwachsenen unterwegs sind. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von Grundkompetenzen für eine sichere und selbstständige Verkehrsteilnahme. So soll im Kindergartenalter besonders die Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Verständigungsfähigkeit der Heranwachsenden gefördert werden. Mit dem Projekt „Aktion Junge Fahrer“ soll an Berufsschulen durch gezielte praktische Fahrübungen und Gespräche auf das Gefahrenpotenzial des Straßenverkehrs aufmerksam gemacht werden und die Unfallstatistik von jungen Fahrern gesenkt werden. Es sollen insbesondere folgende Projekte gefördert werden: Projekt „Vorschulische Verkehrserziehung“ – Die Programmbausteine des Projektes „Verkehrserziehung im Vorschulbereich“ sind weit gefächert und je nach Veranstaltung unterschiedlich. – Informationsgespräch in der Kindereinrichtung, Vorstellung der einzelnen Programmbausteine in den Einrichtungen, Abstimmung zum Einsatz einzelner Elemente, Verkehrssicherheitsvormittage/-nachmittage in den Einrichtungen: An diesen Veranstaltungen werden nach Rücksprache mit den Erziehern und Erzieherinnen der Einrichtung die Schwerpunkte behandelt, welche besonders für diese Einrichtung zutreffen. Somit können die Moderatoren gezielt ausgewählte Elemente mit den Kindern trainieren. Projekt „Sicherer Schulweg“ – Einflussnahme auf richtiges Verhalten an Ampeln, dem Fußgängerüberweg und beim Überqueren der Straße im Schulbereich, – Überprüfung der Verkehrsverhältnisse an Schulen sowie der Verkehrszeichen, der Leiteinrichtungen, der Absperr- und Sicherungseinrichtungen, – Aufstellung des Geschwindigkeitsanzeigegerätes vor Schulen, um auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit hinzuweisen, – Anbringung der Spannbänder an Brücken beziehungsweise schwierigen Straßenüberquerungen im Bereich von Schulen, um Autofahrer auf Schulanfänger aufmerksam zu machen. Projekt „Verkehrserziehung in Grundschulen“ – Die Verkehrserziehung im Grundschulbereich umfasst die Kinder der Klassen 1 bis 4. – Es werden zwei Arten von Veranstaltungen im Bereich der Grundschulen angeboten: Verkehrssicherheitstag (Großveranstaltung), Verkehrssicherheitsvormittag/-nachmittag (Kleinveranstaltung). – Hauptaugenmerk in der Grundschule muss weiter auf die Bewegung der Kinder gelegt werden. Projekt „Sicherstellung der Radfahrausbildung!“ – Beschaffung und Verteilung des Lehrmaterials für die Klassenstufen 3 und 4, – „FahrRad ... aber sicher!“ zur Unterstützung der theoretischen und praktischen Radfahrausbildung, – Beschaffung und Verteilung von Lernzielkontrollbögen zur theoretischen Radfahrausbildung der 4. Klassen. Projekt „Landesausscheid Schülerlotsen“ – Die Schülerlotsen werden an den Grundschulen eingesetzt und helfen den Kindern beim sicheren Überqueren der Fahrbahn. – In einem Landesausscheid wird jährlich der beste Schülerlotse ermittelt. – Der beste Schülerlotse nimmt jährlich an dem Bundesausscheid der Schülerlotsen teil. Projekt „Aktionen an Berufsschulen“ – Aktionen für Fahranfänger (Modul „Gefahrensituation vermeiden“) mit eigenem Fahrzeug, – Es soll nachhaltig erreicht werden, dass junge Fahrer von vornherein riskantes Fahrverhalten vermeiden und in Gefahrensituationen richtig reagieren. Projekt „Aktion junge Fahrer“ – Der Aktionstag „Junge Fahrer“ wird in Form eines Stationsbetriebes aufgebaut. – Bei den zu bildenden Stationen sollen sowohl praktische Stationen, bei denen die Jugendlichen Fehler ihres Fahrverhaltens beziehungsweise Grenzen der Fahrphysik erkennen, als auch passende Gesprächsrunden zum Thema Tuning, Folgen eines angeordneten MPU-Test, organisiert werden. – Es kommt das Info-Mobil der LVW mit dem Motorradsimulator, Universalsimulator, Gurtschlitten, Reaktionstestgerät, Sehtestgerät, Bremssimulator, Führerscheintest zum Einsatz.

### Anlage 2 — Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Verkehrssicherheitsaktionen für alle Verkehrsteilnehmer

Anlage 2 (zu Großbuchstabe B Ziffer I Nummer 2) Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Verkehrssicherheitsaktionen für alle Verkehrsteilnehmer Ziel: Ziel ist die Vermittlung aktueller verkehrsrechtlicher Inhalte und die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer im Sinne der Verkehrssicherheit. Es sollen insbesondere folgende Projekte gefördert werden: Projekt „Verkehrssicherheitstage und öffentliche Aktionen“ – Durchführung öffentlichkeitswirksamer landesweiten Veranstaltungen zum Thema „Verkehrssicherheit“, – Bereitstellung von Informationsmaterial für die Orts-, Kreis- und Gebietsverkehrswachten. Projekt „Verkehrserziehung für Flüchtlinge“ – Es werden Verkehrserziehungsveranstaltungen für Flüchtlinge aller Altersgruppen mit dem Ziel durchgeführt, durch Schulungen zur Straßenverkehrsordnung und durch Fahrradkurse die sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen. – Die Flüchtlinge sind in erster Linie Fußgänger und Radfahrer, auf die sich die Verkehrserziehung und -aufklärung konzentriert. – Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit für alle am Straßenverkehr Beteiligten zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. – Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen für Flüchtlinge, Deutschkursen und im Verkehrsgarten. Projekt „Sehen und gesehen werden“ – Dieses Projekt richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer. – Gerade in der dunklen Jahreszeit sind die Sichtverhältnisse auf unseren Straßen sehr stark eingeschränkt. – Reflektoren beziehungsweise Reflexstreifen gehören leider immer noch nicht zu den Bestandteilen von dunkler Kleidung. – Veranstaltungen zum Thema „Sehen und gesehen werden“, Veranstaltungen zum Thema „Reflektoren und helle Kleidung“, Sehtests.

### Anlage 3 — Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Senioren

Anlage 3 (zu Großbuchstabe B Ziffer I Nummer 3) Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Senioren Ziel: Ziel dieser Aktionen ist es, den Senioren die Teilnahme am Straßenverkehr so lange wie möglich zu erhalten, Ängste abzubauen, aber natürlich auch das Erreichen der Einsicht bei den Senioren selbst, wann der richtige Zeitpunkt ist, nicht mehr selbst hinter dem Steuer zu sitzen. Es sollen insbesondere folgende Projekte gefördert werden: Projekt „Senioren – mobil und fit im Straßenverkehr“ Unfallverhütungstraining – Dieses Unfallverhütungstraining soll die Grundanforderungen an den Fahrer trainieren. Dazu gehören unterschiedliche Module wie Bremsen, Lenken und Ausweichen. – Die Unfallverhütungstrainings werden durch zertifizierte Sicherheitstrainer durchgeführt. Testen Sie sich selbst – Unter dieser Rubrik soll der Einsatz von Testgeräten bei Veranstaltungen möglich gemacht werden. – Dabei sind zum Beispiel Seh- und Reaktionstests beziehungsweise der MPU-Test durch den Einsatz von entsprechenden Geräten durchführbar. Rollatortraining – Ein wichtiger Bestandteil des Rollatortrainings ist die Beratung zu Rollatoren. – Neben Fragen zur richtigen Nutzung gehören sinnvolle Ausstattungselemente ebenso wie die Themen Sichtbarkeit und Sicherheitscheck dazu. – Darüber hinaus können praktische Tipps und Übungen angeboten werden. – Die richtige und sichere Nutzung eines Rollators muss geübt werden. Verkehrsteilnehmer-Informationsveranstaltungen – Die Verkehrsteilnehmer-Informationsveranstaltungen werden sowohl örtlich als auch terminlich möglichst flächendeckend in Sachsen abgehalten. – Verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltung sind die Moderatoren der örtlichen Verkehrswachten. – Es stehen 24 Themenbereiche aus der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zum richtigen Verhalten und zur Teilnahme am Straßenverkehr zur Verfügung.

### Anlage 4 — Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Zweiradfahrzeuge

Anlage 4 (zu Großbuchstabe B Ziffer I Nummer 4) Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung und Bedeutung im Bereich Zweiradfahrzeuge Ziel: Fahrradfahren ist schnell, gesund und schont die Umwelt. Neben der Regelkenntnis des Benutzers ist der technische Zustand eines Fahrrades von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit. Darüber hinaus gewährleistet Mobilität die Teilnahme am öffentlichen Leben und bedeutet Erhaltung/Steigerung der Lebensqualität für die Betroffenen. Zudem soll bei Menschen mit Behinderungen das Interesse an der Nutzung des Fahrrades als Fortbewegungsmittel geweckt werden. Das Risiko, mit einem Motorrad tödlich zu verunglücken, ist, bezogen auf die Personenkilometer, 20 mal höher als mit dem PKW. Deshalb gilt es, die notwendige Fahrpraxis und das sichere Führen eines Motorrades immer wieder zu trainieren. Es sollen insbesondere folgende Projekte gefördert werden: Projekt „Fahrradsicherheit“ – Es werden Fahrradveranstaltungen durchgeführt mit dem Ziel, durch eine Fahrradkontrolle die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrräder zu überprüfen. – Dabei wird die Reparatur kleinerer schnell zu behebender Mängel mit angeboten. – Bei den Veranstaltungen werden an mehreren Stationen die verschiedenen Informations- und Testgeräte zum Einsatz kommen. – Dabei wird Wert darauf gelegt, dass an diesen Stationen insbesondere eine Überprüfung der Reaktionsfähigkeit und des Sehvermögens angeboten wird. Projekt „Motorradsicherheit“ – Die Aktionstage „Motorradsicherheit“ sollen in Form eines Stationsbetriebes ablaufen. – Dabei können traditionelle Motorradveranstaltungen in Sachsen genutzt werden, um die Zielgruppe zu sensibilisieren. Ziel ist, den Teilnehmern die Wichtigkeit von verkehrssicherem Verhalten im Straßenverkehr und die Grenzen der Fahrphysik zu vermitteln. – Zur Umsetzung des Projektes können Geräte wie Motorradsimulator, MPU, Reaktionstestgeräte, Sehtestgerät, Bremssimulator, Führerscheintest eingesetzt werden. Projekt „Radfahren trotz Behinderung“ – Mit dem Projekt soll bei Menschen mit Behinderung das Interesse an der Nutzung des Fahrrades als Fortbewegungsmittel geweckt werden. – Die jeweiligen Veranstaltungen beinhalten einen theoretischen und einen praktischen Teil. – Auf den Verkehrsübungsplätzen wird im praktischen Teil die sichere Teilnahme am Straßenverkehr geübt (zum Beispiel Probefahren mit speziellen Fahrrädern).

### Anlage 5 — Stationäre Jugendverkehrsschulen

Anlage 5 (zu Großbuchstabe C Ziffer I Nummer 2 Buchstabe a) Stationäre Jugendverkehrsschulen Eine stationäre Jugendverkehrsschule sollte eine Übungsfläche von rund 2 500 m² umfassen. Sie muss die Grundform eines Rechtecks mit mindestens einer Kreuzung und einer Lichtzeichenanlage mit vier Signalgebern aufweisen, damit zum Einüben von Verhaltensformen der nötige Längenraum zur Verfügung steht und die praktische Verkehrsunterrichtung nach der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Einsatz von Jugendverkehrsschulen in der schulischen Verkehrserziehung vom 17. März 1999 (SächsABl. S. 462), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 407), durchgeführt werden kann. Das Übungsgelände ist fachgerecht zu entwässern. Die normale Fahrbahnbreite für vier Fahrstreifen beträgt mindestens 5 Meter, bei Einbahnstraßen 2,5 Meter. Kurvenradien müssen mindestens 2,5 Meter betragen. Daneben sind noch ein bis zwei Fußgängerüberwege von 1,5 Meter Breite anzulegen. Wo Linksabbiegen geübt werden soll, ist eine Anfahrtsstrecke von mindestens 25 Meter einzuplanen. Im Kreuzungsbereich sollen Sichtblenden vorhanden sein, damit die Fahrer zur gewissenhaften Beachtung der Vorfahrtsregelung erzogen werden. Die Verkehrszeichen sollen auswechselbar sein. Soweit ihre Ständer in Bodenhülsen stecken, ist darauf zu achten, dass diese nicht über den Boden hinausragen (Unfallgefahr für Fußgänger) und durch Kappen verschlossen werden können. Das Übungsgelände soll mit einer Einzäunung mit verschließbaren Ein- und Ausfahrten umgeben sein. In räumlicher Nähe zum Übungsplatz sind Toilettenräume und, sofern erforderlich, ein angemessener Unterrichts- und Geräteraum für den Unterrichtenden und den Platzwart einzurichten.

### Anlage 6 — Mobile Jugendverkehrsschulen

Anlage 6 (zu Großbuchstabe C Ziffer I Nummer 2 Buchstabe b) Mobile Jugendverkehrsschulen Eine mobile Jugendverkehrsschule besteht aus einem leichten Nutzfahrzeug (Kastenwagen) mit Sonderaufbauten, Verkehrsampeln, geeigneten Fahrbahnmarkierungen, Fahrrädern und Verkehrszeichen. Die Beschriftung der mobilen Jugendverkehrsschulen erfolgt nach gesonderten Festlegungen des Staatsministeriums des Innern.

### Anlage 7 — Mobile Kindergartenverkehrsschulen

Anlage 7 (zu Großbuchstabe C Ziffer I Nummer 2 Buchstabe c) Mobile Kindergartenverkehrsschulen Eine mobile Kindergartenverkehrsschule besteht aus einem leichten Nutzfahrzeug (Kombi- oder Kastenwagen) oder einem geeigneten Kfz-Anhänger sowie für diese Altersgruppe geeigneten Unterrichts-, Verkehrsspiel- und Übungsgeräten. Die Beschriftung der mobilen Kindergartenverkehrsschulen erfolgt nach gesonderten Festlegungen des Staatsministeriums des Innern.

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— Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17243-RL-VEA
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
