Gesetz-zum-3-DIBt-Aenderungsabkommen · Sachsen

Gesetz zum 3. DIBt-Änderungsabkommen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2017 Nr. 5, S. 178 Fsn-Nr.: 421-7
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1 Zustimmung zum 3. DIBt-Änderungsabkommen

Artikel 1 Zustimmung zum 3. DIBt-Änderungsabkommen 1Dem am 26. Oktober 2016 von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern unterzeichneten 3. DIBt-Änderungsabkommen wird zugestimmt. 2Das 3. DIBt-Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

2 Inkrafttreten

Artikel 2 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.1 Dresden, den 6. April 2017 In Vertretung Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.