Verwaltungsvorschrift Personalakten Beamte
- Fundstelle:
- SächsABl. 1999 Nr. 2, S. 10 Fsn-Nr.: 240-V99.1
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.