VwV-Anwendung-des-unmittelbaren-Zwanges-durch-Polizeibeamte-auf-Anordnung-des-Staatsanwalts · Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anwendung des unmittelbaren Zwanges durch Polizeibeamte auf Anordnung des Staatsanwalts

Fundstelle:
SächsABl. 2015 Nr. 16, S. 507 Fsn-Nr.: 34-V15.1
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage

: Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren des Bundes und der Länder über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Polizeibeamte auf Anordnung des Staatsanwalts

Anlage (zu Ziffer I) Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren des Bundes und der Länder über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Polizeibeamte auf Anordnung des Staatsanwalts

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.