Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Teilaufhebung des Naturschutzgebietes „Hermannsdorf“
- Fundstelle:
- SächsABl. 2000 Nr. 38, S. 736 Fsn-Nr.: 653
Aufhebung
§ 1 Aufhebung Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Weißwasser, Gemarkung Weißwasser, Niederschlesischer Oberlausitzkreis, werden aus dem Naturschutzgebiet herausgenommen.
Ausgliederungsgegenstand
§ 2 Ausgliederungsgegenstand (1) 1Das Aufhebungsgebiet hat eine Größe von etwa 145,5 ha. 2Es umfasst nach dem Stand vom 17. April 2000 auf dem Gebiet der Stadt Weißwasser, Gemarkung Weißwasser, Landkreis Niederschlesischer Oberlausitzkreis, in der Flur 14 das Flurstück Nr. 10/3 teilweise und in der Flur 15 die Flurstücke 16/1 teilweise und 16/4 teilweise. (2) 1Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000 und in einer Flurkarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000 eingezeichnet. 2Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. 3Die Verordnung mit Karten ist beim Regierungspäsidium Dresden, in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, auf die Dauer von zwei Wochen nach der Verkündung im Sächsischen Amtsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. (3) Die Verordnung mit Karte wird nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Dresden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.
In-Kraft-Treten
§ 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft. Dresden, den 23. August 2000 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener Regierungspräsident
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.