Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Aufbewahrung, Transport, Verwertung und Vernichtung sichergestellter, beschlagnahmter oder eingezogener Betäubungsmittel, Waffen und verbotener Gegenstände
- Fundstelle:
- SächsABl. 1996 Nr. 39, S. 905 Fsn-Nr.: 605-V96.1
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.