Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 1992 Nr. 18, S. 230 Fsn-Nr.: 523-1.1
Eingangsformel
Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter
Vom 19. Mai 1992
Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2005
Aufgrund von § 13 des Gesetzes über den Rechnungshof des Freistaates Sachsen (RHG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 409) wird im Einvernehmen mit dem Sächsischen Rechnungshof verordnet:
§ 1 1Staatliche Rechnungsprüfungsämter werden in Löbau, Wurzen und Zwickau eingerichtet.2Sie führen in der Bezeichnung den Namen des Ortes, an dem sie ihren Sitz haben.1
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. Mai 1992 Die Sächsische Staatsregierung: Prof. Dr. Biedenkopf Eggert Heitmann Prof. Dr. Milbradt Rehm (i. V. Dr. Geisler) Prof. Dr. Meyer Dr. Schommer Dr. Jähnichen (i. V. Vaatz) Dr. Geisler Vaatz Dr. Weise Dr. Ermisch
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.