VO-Staatliche-Rechnungspruefungsaemter · Sachsen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter

Fundstelle:
SächsGVBl. 1992 Nr. 18, S. 230 Fsn-Nr.: 523-1.1
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1 1Staatliche Rechnungsprüfungsämter werden in Löbau, Wurzen und Zwickau eingerichtet.2Sie führen in der Bezeichnung den Namen des Ortes, an dem sie ihren Sitz haben.1

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. Mai 1992 Die Sächsische Staatsregierung: Prof. Dr. Biedenkopf Eggert Heitmann Prof. Dr. Milbradt Rehm (i. V. Dr. Geisler) Prof. Dr. Meyer Dr. Schommer Dr. Jähnichen (i. V. Vaatz) Dr. Geisler Vaatz Dr. Weise Dr. Ermisch

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.