Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Bestimmung des Dienstvorgesetzten
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2014 Nr. 14, S. 530, 635 Fsn-Nr.: 240-2.33/2
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.