DienstVVO-SMF · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Bestimmung des Dienstvorgesetzten

Fundstelle:
SächsGVBl. 2014 Nr. 14, S. 530, 635 Fsn-Nr.: 240-2.33/2
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.