Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Neuregelung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2014 Nr. 12, S. 457 Fsn-Nr.: 633
1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Pflanzenschutzgesetz (Sächsische Pflanzenschutzverordnung – SächsPflSchVO
Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Pflanzenschutzgesetz (Sächsische Pflanzenschutzverordnung – SächsPflSchVO)
2 Aufhebung bisherigen Rechts
Artikel 2 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes (Sächsische Pflanzenschutzgesetzdurchführungsverordnung – SächsPflSchGDVO) vom 11. Juli 2009 (SächsGVBl. S. 423) wird aufgehoben.
3 Inkrafttreten
Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 28. Juli 2014 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.