VwV-Jagd · Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Jagd in den Verwaltungsjagdbezirken

Fundstelle:
SächsABl. 2014 Nr. 23, S. 728 Fsn-Nr.: 651-V14.3
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage

Anlage (zu Ziffer IV Nummer 1, 2 und 5) Aufwandsentschädigungen 1. Jagdaufwandsentschädigungen a) Die pauschale Teilkostenerstattung beträgt je Jagdjahr: pauschale Teilkostenerstattung Anzahl Teilkostenerstattung Anzahl erlegtes Schalenwild Pauschale Teilkostenerstattung ab 5 Stück 300 Euro ab 10 Stück 450 Euro ab 25 Stück 600 Euro ab 40 Stück 725 Euro b) Das Erlegungs- und Transportgeld beträgt: Erlegungs- und Transportgeld Beschreibung Erlegungsgeld Transportgeld ErlegungsgeldEuro/Stück TransportgeldEuro/Stück Schalenwild (aufgebrochen)bis einschließlich 25 kg 6,00 7,50 Schalenwild (aufgebrochen)über 25 kg 6,00 11,50 Haarraubwild 6,00 7,50 2. Jagdhundeaufwandsentschädigungen a) Die Basisentschädigung für brauchbare Jagdhunde beträgt für Erdhunderassen 600 Euro und im Übrigen 1 100 Euro je Jagdjahr. b) Die Basisentschädigung für Jagdhunde in Ausbildung beträgt für Erdhunderassen 200 Euro und im Übrigen 350 Euro je Jagdjahr. Sie wird längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gezahlt. c) Die Einsatzpauschale beträgt 40 Euro je Einsatz. 3. Aufwandsentschädigungen für Schalldämpfer Die Aufwandsentschädigung gemäß Ziffer IV Nummer 5 beträgt in den Fällen von Satz 1 und 2 bis zu 1 000 Euro, im Falle von Satz 3 beträgt sie 500 Euro.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.