Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst nach § 2 der Sächsischen Jagdverordnung (SächsJagdVO)
- Fundstelle:
- SächsABl. 2014 Nr. 10, S. 466 Fsn-Nr.: 651
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.