G-zum-Landesgrenzaenderungsstaatsvertrag-Halde-Phoenix-Nord- · Sachsen

Gesetz zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“

Fundstelle:
SächsGVBl. 2013 Nr. 14, S. 794 Fsn-Nr.: 102-5
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1

Artikel 1 (1) Dem am 14. Juni 2013 zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenzen im Gebiet der ehemaligen Bergbauhalde Phönix-Nord (Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“) wird zugestimmt. (2) Der Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

2

Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ nach seinem Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Dresden, den 6. Oktober 2013 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.