VwV-Mittelabruf · Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu Auszahlungen von Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen durch Stellen außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung

Fundstelle:
SächsABl. 2013 Nr. 16, S. 398 Fsn-Nr.: 520-V13.4
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.