Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu Auszahlungen von Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen durch Stellen außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung
- Fundstelle:
- SächsABl. 2013 Nr. 16, S. 398 Fsn-Nr.: 520-V13.4
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.