APOgVVDVO-und-Aufhebung-der-AOBerRPfl · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten und zur Aufhebung einer weiteren Verordnung

Fundstelle:
SächsGVBl. 2013 Nr. 2, S. 120 Fsn-Nr.: 305
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten (APOgVVDVO

Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten (APOgVVDVO)

Artikel

2 Aufhebung der Verordnung über die Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern

Artikel 2 Aufhebung der Verordnung über die Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern (AOBerRPfl) vom 13. März 1996 (SächsGVBl. S. 123, 1997 S. 4), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. September 2005 (SächsGVBl. S. 246, 253), wird aufgehoben.

Artikel

3 Inkrafttreten

Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft. Dresden, den 1. Februar 2013 Der Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Martens

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.