VwV-GemLG · Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Errichtung und Tätigkeit des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a Abs. 1 SGB V im Freistaat Sachsen

Fundstelle:
SächsABl. 2013 Nr. 8, S. 194 Fsn-Nr.: 250-V13.1
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.