ZuVO-Kostenerstattung-nach-22-SchKG · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Zuständigkeit für die Kostenerstattung nach § 22 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Fundstelle:
SächsGVBl. 2012 Nr. 18, S. 753, 759 Fsn-Nr.: 250-18
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.