VO-ueber-Folgeaenderungen-nach-Aufloesung-des-Bildungszentrums · Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über Folgeänderungen nach Auflösung des Bildungszentrums

Fundstelle:
SächsGVBl. 2012 Nr. 10, S. 339 Fsn-Nr.: 250
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1 Änderung der Sächsischen Amtsarztkursverordnung

Artikel 1 Änderung der Sächsischen Amtsarztkursverordnung Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung des Amtsarztkurses und zur Prüfung über die Qualifikation als Amtsarzt im Freistaat Sachsen (Sächsische Amtsarztkursverordnung – SächsAAKVO) vom 28. Oktober 2008 (SächsGVBl. S. 646) wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen und nach dem Wort „Soziales“ werden die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz richtet einen Fortbildungs- und Prüfungsausschuss unter Vorsitz eines Vertreters des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ein.“ b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 Nr. 1 wird das Wort „Bildungszentrums“ durch die Wörter „Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. 4. In § 3 Abs. 1 Nr. 1 wird die Angabe „Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2945, 2947)“ durch die Angabe „Artikel 29 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515, 2528)“ und die Angabe „Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2945, 2950)“ durch die Angabe „Artikel 33 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515, 2533)“ ersetzt. 5. In § 4 Abs. 1 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. 6. In § 5 Abs. 3 und Abs. 5 wird das Wort „Bildungszentrum“ jeweils durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. 7. In § 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „im Einvernehmen mit dem Bildungszentrum“ gestrichen. 8. In § 16 Satz 1 werden nach dem Wort „Soziales“ die Wörter „und Verbraucherschutz“ eingefügt. 9. In § 17 Satz 1 werden die Wörter „in den Räumen des Bildungszentrums“ durch die Wörter „beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt.

Artikel

2 Änderung der Sächsischen Tierarztweiterbildungsverordnung Öffentliches Veterinärwesen

Artikel 2 Änderung der Sächsischen Tierarztweiterbildungsverordnung Öffentliches Veterinärwesen Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung und Prüfung für Tierärzte im Verwaltungsdienst des Öffentlichen Veterinärwesens im Freistaat Sachsen (Sächsische Tierarztweiterbildungsverordnung Öffentliches Veterinärwesen – SächsTierarztWÖVetVO) vom 16. Oktober 2009 (SächsGVBl. 2010 S. 8) wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In den Absätzen 5, 6 Satz 2 und Abs. 7 Satz 1 wird jeweils das Wort „Bildungszentrum“ durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. b) In Absatz 7 Satz 3 werden die Wörter „Bildungszentrum im Benehmen mit der Zulassungsbehörde“ durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt. 3. In § 5 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Bildungszentrum“ durch die Wörter „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ ersetzt.

Artikel

3 Inkrafttreten

Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft. Dresden, den 8. Mai 2012 Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Christine Clauß

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.