Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung der Zuständigkeiten der Landesdirektion Sachsen im Bereich der Umweltverwaltung
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2012 Nr. 8, S. 256 Fsn-Nr.: 660
1 Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen In § 1 Abs. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen (LeitAnlZuVO) vom 11. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 426) werden das Wort „sind“ durch das Wort „ist“ und das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
2 Änderung der Sächsischen Fluglärmschutz-Zuständigkeitsverordnung
Artikel 2 Änderung der Sächsischen Fluglärmschutz-Zuständigkeitsverordnung Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Ausführung von Vorschriften zum Schutz gegen Fluglärm (Sächsische Fluglärmschutz- Zuständigkeitsverordnung – SächsFLSZuVO) vom 5. August 2011 (SächsGVBl. S. 311) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „Die Landesdirektionen sind“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen ist“ ersetzt. 2. In § 2 Nr. 1 wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
3 Inkrafttreten
Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2012 in Kraft. Dresden, den 24. April 2012 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.