Berichtigung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Oberbergamtes zur Festlegung der Gebiete gemäß § 8 Abs. 2 SächsHohlrVO
- Fundstelle:
- SächsABl. 2012 Nr. 19, S. 587 Fsn-Nr.: 22
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.