Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das In-Kraft-Treten von Abkommen
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2001 Nr. 4, S. 150 Fsn-Nr.: 250
Bekanntmachung
Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das In-Kraft-Treten von Abkommen
Vom 1. März 2001
Die Sächsische Staatskanzlei gibt das In-Kraft-Treten des folgenden Abkommens bekannt:
Das
Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten (SächsGVBl. 1999 S. 44) ist gemäß seinem Artikel II am 1. Februar 2001 in Kraft getreten.
Dresden, den 1. März 2001
Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.