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title: "Bek-iK-Abkommen — Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über das In-Kraft-Treten des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/12434-bek-ik-abkommen"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12434-Bek-iK-Abkommen"
updated: "2026-05-13T17:59:42+00:00"
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# Bek-iK-Abkommen — Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über das In-Kraft-Treten des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* SächsGVBl. 2000 Nr. 4, S. 132 Fsn-Nr.: 607


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— Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über das In-Kraft-Treten des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12434-Bek-iK-Abkommen
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
