Richtlinie Feuerwehrförderung
- Fundstelle:
- SächsABl. 2012 Nr. 13, S. 358 Fsn-Nr.: 551-V12.1
Technische Richtlinie Mannschaftstransportwagen MTW
Anlage 1 (zu Ziffer II Nr. 1 Buchst. b) Technische Richtlinie Mannschaftstransportwagen MTW Der Mannschaftstransportwagen MTW ist ein Kraftfahrzeug der Fahrzeug-Gruppe Mannschaftstransportfahrzeug gemäß DIN EN 1846-1. Die Mannschaftstransportwagen sind mit folgender Mindestausrüstung zu beschaffen: 1. Zulässige Gesamtmasse maximal 3 500 kg, Abschleppmöglichkeit vorne und hinten; 2. Gleitschutzketten für die Antriebsachsen; 3. Rutschfester Bodenbelag und Belüftung des Mannschaftsraumes; 4. Eine Heizung für Fahrer oder Fahrerin und Mannschaftsraum (von –10° C auf +10° C in 20 Minuten); 5. Heckklappe oder Heckflügeltüren; 6. Eine Schiebetür rechts für den Fondbereich, im Öffnungszustand arretierbar; 7. Schmutzfänger für Vorder- und Hinterachse; 8. Batteriekapazität > 88 Ah, säurebeständiger Batterieraum mit Entlüftung ins Freie; 9. Ein Generator (Lichtmaschine) mit mindestens 180 A Leistung zum Betrieb der Zusatzverbraucher geeignet; 10. Netzeinspeisung 230 V mit Startverriegelung; 11. Eine Leselampe im Bereich des Beifahrers oder der Beifahrerin; 12. Angabe von Breite, Höhe und Gesamtmasse im Sichtbereich des Fahrers; 13. Nebelscheinwerfer, zwei zusätzliche Blinkleuchten oben am Fahrzeugheck; 14. Eine Kennsignaleinheit für blaues Blinklicht, Funktion auch bei ausgeschalteter Zündung, akustische Warnanlage, Funktion nur in Verbindung mit blauer Kennsignaleinheit und eingeschalteter Zündung, bei Betätigung der Hupe einmaliger Signaldurchlauf; 15. Eine Sprechfunkeinrichtung nach TR-BOS oder zertifiziert nach der BDBOS-Zertifizierungsverordnung zur Kommunikation mit der Leitstelle mit Handapparat und fest am Fahrzeug montierter Antenne, Bedienteil vom Fahrer- und Beifahrersitz aus bedienbar; 16. Farbe entsprechend DIN 14 502-3; 17. Minimal sechs, maximal neun Sitzplätze (inklusive Fahrer oder Fahrerin); 18. Keine Dachbeladung, gesicherte Unterbringung der Geräte und Ausrüstung (> 10 g Verzögerung), Geräte müssen leicht und ohne Verletzungsgefahr entnehmbar sein; 19. Feuerwehrtechnische Beladung: a) Ein Handfunkgerät sowie ein Fahrzeugfunkgerät nach TR-BOS oder zertifiziert nach der BDBOS-Zertifizierungsverordnung, das Handfunkgerät in einer Halterung, die eine ständige Ladung des Handfunkgerätes gewährleistet und automatisch abschaltet, wenn das Handfunkgerät vollständig geladen ist, b) Warnwesten (nach Anzahl der Sitzplätze), c) Ein Kfz-Verbandkasten (wenn er nicht serienmäßig Bestandteil des Fahrgestells ist), d) Zwei Knick-Stablampen nach DIN 14649, e) Zwei Warnleuchten, f) Fünf Verkehrsleitkegel, g) Ein Nothammer mit integriertem Gurtmesser, h) Ein tragbarer Feuerlöscher nach DIN EN 3, mindestens Leistungsklasse 21 A/113 B, i) Eine Brechstange 700 mm (alternativ ein multifunktionales Brechwerkzeug), j) Ein Bolzenschneider, k) Ein Abschleppseil, l) Ein Unterlegkeil.
Höhe der Zuwendungen bei Festbetragsfinanzierung
Anlage 2 Höhe der Zuwendungen bei Festbetragsfinanzierung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Jugendfeuerwehren
Anlage 3 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Kinder-, der Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie der Jugendfeuerwehr
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Angehörigkeit in der aktiven Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Anlage 4 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Angehörigkeit in der aktiven Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum Führerscheinerwerb
Anlage 5 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum Erwerb eines Führerscheins der Klasse C beziehungsweise CE
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.