Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Fortschreibung des Besoldungsdurchschnitts für den Bereich der Universitäten sowie für den Fachhochschulbereich gemäß § 14 Abs. 2 Sächsisches Besoldungsgesetz
- Fundstelle:
- SächsABl. 2011 Nr. 9, S. 335 Fsn-Nr.: 242
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.