VO-elektronischer-Rechtsverkehr · Sachsen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen

Fundstelle:
SächsGVBl. 2010 Nr. 9, S. 190 Fsn-Nr.: 300
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO)

Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO)

Artikel

2 Aufhebung bisherigen Rechts

Artikel 2 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO) vom 12. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 544) wird aufgehoben.

Artikel

3 Inkrafttreten

Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Dresden, den 6. Juli 2010 Der Ministerpräsident In Vertretung Sven Morlok Staatsminister Der Staatsminister der Justiz und für Europa In Vertretung Sven Morlok Staatsminister

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.