Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2010 Nr. 9, S. 190 Fsn-Nr.: 300
1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO)
Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO)
2 Aufhebung bisherigen Rechts
Artikel 2 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO) vom 12. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 544) wird aufgehoben.
3 Inkrafttreten
Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Dresden, den 6. Juli 2010 Der Ministerpräsident In Vertretung Sven Morlok Staatsminister Der Staatsminister der Justiz und für Europa In Vertretung Sven Morlok Staatsminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.