G-zum-13-Rdf-AeStV · Sachsen

Gesetz zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Fundstelle:
SächsGVBl. 2010 Nr. 4, S. 86 Fsn-Nr.: 72
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.