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title: "ZuKostMRVVO — Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Erhebung der Kosten der Unterbringung im Maßregelvollzug"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sn/1075-zukostmrvvo"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Sachsen"
language: "de"
source: "https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1075-ZuKostMRVVO"
updated: "2026-05-13T18:04:33+00:00"
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# ZuKostMRVVO — Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Erhebung der Kosten der Unterbringung im Maßregelvollzug

**Landesrecht Sachsen**
*Fundstelle:* SächsGVBl. 2005 Nr. 9, S. 282 Fsn-Nr.: 311-4


### § 1 — Zuständigkeit

§ 1 Zuständigkeit Zuständige Behörden für die Erhebung der Kosten der Unterbringung im Maßregelvollzug im Sinne von § 138 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 StVollzG sind die psychiatrischen Krankenhäuser oder die Entziehungsanstalten, in denen die Unterbringung erfolgt.

### § 2 — In-Kraft-Treten

§ 2 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 7. Oktober 2005 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Die Staatsministerin für Soziales Helma Orosz

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— Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Erhebung der Kosten der Unterbringung im Maßregelvollzug
Amtliche Fassung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1075-ZuKostMRVVO
Quelle: www.revosax.sachsen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
