G-zum-3-AendStV-Ostdeutscher-Sparkassenverband · Sachsen

Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband

Fundstelle:
SächsGVBl. 2009 Nr. 5, S. 151 Fsn-Nr.: 62-3/3
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1

Artikel 1 Dem am 28. November 2008 zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt geschlossenen Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

2

Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Dresden, den 3. April 2009 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.