Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Höhe der Zuweisung von Haushaltsmitteln des Landesprogrammes Denkmalpflege zur Bewirtschaftung nach § 8 Abs. 2 Satz 4 SächsDSchG
- Fundstelle:
- SächsABl. 2009 Nr. 12, S. 559 Fsn-Nr.: 46-V09.1
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.