Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Personenstandswesens und des Familienrechts
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2008 Nr. 16, S. 627 Fsn-Nr.: 26-11
§ 1 Die der Staatsregierung durch § 74 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 PStG sowie § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und § 1600 Abs. 6 Satz 1 BGB erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Staatsministerium des Innern übertragen.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 27. Oktober 2008 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern In Vertretung Geert Mackenroth Staatsminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.