Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Umsetzung der Verwaltungsneuordnung auf dem Gebiet der Stadtentwicklung, des Bau- und Wohnungswesens
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 2008 Nr. 10, S. 430 Fsn-Nr.: 421
1 Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO
Artikel 1 Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO – DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), zuletzt geändert durch Artikel 10a der Verordnung vom 21. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 74, 77), wird wie folgt geändert: 1. § 31 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 Nr. 1 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt. b) In Satz 3 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt. 2.. In § 32 Abs. 1 werden die Wörter „vom Regierungspräsidium“ durch die Wörter „von der Landesdirektion“ ersetzt. 3. In § 33 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
2 Änderung der Sächsischen Bauprodukten- und Bauartenverordnung
Artikel 2 Änderung der Sächsischen Bauprodukten- und Bauartenverordnung Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelungen für Bauprodukte und Bauarten nach Bauordnungsrecht (Sächsische Bauprodukten- und Bauartenverordnung – SächsBauPAVO) vom 29. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 403) wird wie folgt geändert: In § 3 Satz 2 werden die Wörter „dem Regierungspräsidium“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt. In § 4 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.
3 Änderung der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung
Artikel 3 Änderung der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung In § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Sächsische Versammlungsstättenverordnung – SächsVStättVO) vom 7. September 2004 (SächsGVBl. S. 443) werden jeweils die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
4 Inkrafttreten
Artikel 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Dresden, den 29. Mai 2008 Der Staatsminister des Innern Dr. Albrecht Buttolo
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.