Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über das Außer-Kraft-Treten der Verordnung über die Gewährung von Mehrleistungen zu den Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der Staatlichen Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Freistaates Sachsen
- Fundstelle:
- SächsGVBl. 1998 Nr. 24, S. 666 Fsn-Nr.: 11
§ 1 Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Mehrleistungen zu den Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der Staatlichen Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Freistaates Sachsen (MehrleistungsVO) vom 14. Februar 1996 (SächsGVBl. S. 78) tritt außer Kraft.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 10. Dezember 1998 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie Dr. Hans Geisler
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.revosax.sachsen.de.