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Gesetz Nr. 1373 über die Zustimmung zu dem Übereinkommen vom 23. Januar 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik, der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen der Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura, über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen Vom 19. Juni 1996

Ausfertigungsdatum:
19.06.1996
Fundstelle:
Amtsblatt 1996, 802
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 23. Januar 1996 in Karlsruhe unterzeichneten Übereinkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik, der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und dem Schweizerischen Bundesrat über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 17 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekannt zu geben.[1]

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.