VwmDUniAusbÜbV SL · Saarland

Verordnung über die Übertragung der theoretischen Ausbildung der Beamten des mittleren Verwaltungsdienstes an der Universität des Saarlandes Vom 3. August 1981

Ausfertigungsdatum:
03.08.1981
Fundstelle:
Amtsblatt 1981, 553
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VwmDUniAusbÜbV

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Saarländische Verwaltungsschule vom 11. Juli 1962 (Amtsbl. S. 561), geändert durch Gesetz vom 27. Februar 1980 (Amtsbl. S. 449)[1], verordnet der Minister für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft:

§ 1

§ 1 Die theoretische Ausbildung der Beamten des mittleren Verwaltungsdienstes an der Universität des Saarlandes wird der Saarländischen Verwaltungsschule übertragen.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1980 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.