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title: "VwHSchulVwAbk SL — Verwaltungsabkommen der Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Bundesregierung und der Länderregierungen Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/sl/vwhschulvwabksl"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Saarland"
language: "de"
source: "https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-VwHSchulVwAbkSLrahmen"
updated: "2026-05-13T17:01:50+00:00"
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# VwHSchulVwAbk SL — Verwaltungsabkommen der Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Bundesregierung und der Länderregierungen Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer

**Landesrecht Saarland**


### Eingangsformel VwHSchulVwAbk

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz, die Bundesregierung und die Landesregierungen Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben zur Pflege der verwaltungswissenschaftlichen Ausbildung, Fortbildung und Forschung das folgende Verwaltungsabkommen geschlossen: [1]

### § 1

§ 1(1) Die Vertragsschließenden verpflichten sich, die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, deren Träger das Rheinland-Pfalz ist, zu unterhalten. (2) Die Lasten der Hochschule werden durch Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz und der übrigen Vertragsschließenden im Rahmen der in ihrem Haushalt bereitgestellten Mittel im angemessenen Verhältnis aufgebracht.

### § 2

§ 2Die Vertragsschließenden sind berechtigt, Beamte und Beamtenanwärter sowie Angestellte des höheren Dienstes zur verwaltungswissenschaftlichen Ausbildung und Fortbildung abzuordnen.

### § 3

§ 3Die Vertragsschließenden erkennen das Landesgesetz Rheinland-Pfalz über die Errichtung der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 30. August 1950 (GVBl. S. 265) [2] als Bestandteil dieses Verwaltungsabkommens an.

### § 4

§ 4Dieses Verwaltungsabkommen tritt mit Wirkung vom 1. April 1951 in Kraft. Es verlängert sich jeweils um 1 Jahr, falls eine Kündigung nicht erfolgt. Jeder der Beteiligten ist berechtigt, jeweils am 1. Oktober zum 1. April zu kündigen.

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— Verwaltungsabkommen der Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Bundesregierung und der Länderregierungen Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Amtliche Fassung: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-VwHSchulVwAbkSLrahmen
Quelle: recht.saarland.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
