Verordnung über Zuständigkeiten nach der Viehverkehrsverordnung Vom 4. August 1982
- Ausfertigungsdatum:
- 04.08.1982
- Fundstelle:
- Amtsblatt 1982, 688
§ 1Zuständige Behörde im Sinne des § 15 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) vom 23. April 1982 (BGBl. I S. 503) [2] ist abweichend von § 1 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 1046 - Saarländisches Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (SAGTierSG) das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales.
Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 1046 - Saarländisches Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (SAGTierSG) - vom 23. Juni 1976 (Amtsbl. S. 690)[1] verordnet der Minister für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales:
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.