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Gesetz Nr. 1718 über die Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag und zur Änderung des BeamtenversorgungsgesetzesVom 15. September 2010

Ausfertigungsdatum:
15.09.2010
Fundstelle:
Amtsblatt I 2010, 1326
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1[1]Zustimmung zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) 1. Dem am 16. Dezember 2009 unterzeichneten Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag wird zugestimmt.2. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.3. Der Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Artikel

Artikel 2 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.saarland.de.